Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung der aqm3-Plattform im B2B-Verhältnis.

⚠ RAHMENTEXT — JURIST-PRÜFUNG ZWINGEND
Vor Go-Live muss ein Fachjurist für IT-Recht die AGB individuell prüfen. Keine rechtsverbindliche Vereinbarung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TODO: Firmierung und ihren Geschäftskunden über die Nutzung der aqm3-Plattform.
(2) Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher sind ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die aqm3-Plattform als SaaS zur Verfügung.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform. Er schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten Zertifizierungsergebnisses.

§ 3 Vertragsschluss

Durch Buchung eines Tarifs über die Plattform kommt der Vertrag zustande. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Preise ergeben sich aus dem gewählten Tarif auf aqm3.de/#preise zzgl. gesetzlicher USt.
(2) Zahlung erfolgt im Voraus über Mollie B.V. (SEPA/Kreditkarte/Rechnung).
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Zugang gesperrt werden.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei monatlicher Zahlung: kündbar zum Monatsende. Bei jährlicher Zahlung: kündbar zum Ende der Laufzeit.
(2) Kündigung per E-Mail an hallo@aqm3.de.

§ 6 Verfügbarkeit

Der Anbieter strebt 99,0 % Verfügbarkeit im Jahresmittel an. Wartung und höhere Gewalt sind ausgenommen. TODO: SLA-Text für Enterprise-Tarif.

§ 7 Daten und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Daten.
(2) Nach Vertragsende werden Daten innerhalb von 90 Tagen gelöscht.
(3) Datenverarbeitung im Auftrag auf Grundlage der separaten AVV.

§ 8 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten-Verletzung, begrenzt auf vertragstypischen Schaden.
(3) TODO: Haftungshöchstbetrag mit Jurist abstimmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz des Anbieters.
(3) Salvatorische Klausel.

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